Venito | Ambulante Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe, ambulante Einzelfallhilfe und Eingliederungshilfe)
Unser Angebot richtet sich an:
- Familien, die sich in Krisensituationen befinden und individuelle Unterstützung benötigen
- Menschen, die individuelle Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen benötigen
- Menschen, die aufgrund einer (vorübergehenden oder ständigen) psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensinhalt (und evtl. Lebensunterhalt) zu gestalten
Beinhaltet:
- wertschätzender und ressourcenorientierter Ansatz
- Methoden der systemischen Beratung (Genogramm, Ressourcen- und Netzwerkkarten, etc.)
- Ziel der SPFH: Verbleib von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie sichern
- die Fähigkeiten weiter entwickeln und stärken, Hilfe zur Selbsthilfe und Konflikte selbst lösen zu können
- die Alltags- und Handlungskompetenz stärken
- Eltern, Alleinerziehende, Familien stärken und dabei unterstützen ihre Erziehungsaufgaben selbstständig wahrzunehmen
- situationsbezogene oder strukturelle Krisen bewältigen
- mit passenden Angeboten sollen die Erwachsenen ihre Fähigkeiten zur persönlichen und familiären Lebensführung (wieder) entdecken und gezielt fördern
- selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung entwickeln
- soziale/emotionale Anbindung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Unterstützung bei: Behördenangelegenheiten, Postwesen, Finanzen und im Haushalt
- berufliche/schulische Anbindung/Unterstützung
- Sozialraumanbindung (Netzwerkarbeit)
- Freizeitgestaltung
- Eingliederungshilfe
- Koordination innerhalb eines Helfersystems
Besonderheiten:
- Vernetzung mit Sportvereinen
-
zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (Schwimmbad, Takka-Tukka Abenteuerland, Billard, Darts, etc.)
Ausstattung Wohnraum:
- eigene Wohnungen in der Stadt Gifhorn oder Umgebung
- ein Garten mit Spielgeräten für SIV MuVaKi
Team:
- Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen
- Diplom-Pädagogen/Diplom-Pädagoginnen
- Erzieher:innen
- syst. Berater:innen
- Hausmeister:in
- Hauswirtschaftskraft
Rechtsgrundlagen gem. Sozialgesetz:
- §§ 27, 30, 31, 35, 35a, 41, 41a SGB VIII und 123 SGB IX