Wenn die Schule zur Qual wird
Die Hilfeform „Wegweiser“ ist ein Angebot für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ab der Klassenstufe 5, die übergangsweise aus verschiedenen Gründen die Regelschule nicht besuchen können.
Gründe dafür sind zum Beispiel:
• Schulverweigerung, „Schulmüdigkeit“
• Schulangst
• unangemessenes Sozialverhalten
• Lerndefizite durch längere Fehlzeiten
• längere Suspendierungen von der Schule
Hier hilft der “Wegweiser” als sozialpädagogische Hilfemaßnahme nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Nach Feststellung eines entsprechenden Hilfebedarfs durch das zuständige Jugendamt können wir Kinder und Jugendliche aufnehmen,
• die stationär in einer unserer Betreuungsformen untergebracht sind,
• im Landkreis Uelzen wohnen oder
• aus anderen Landkreisen, wenn die Erreichbarkeit des Wegweisers gewährleistet ist.
Bei Bedarf kann im Einzelfall der Transport über die Einrichtung vereinbart werden.
Kleine Gruppe – große Wirkung
Der “Wegweiser” bietet ein Lernangebot für 8 Schüler und Schülerinnen.
Wesentliche Zielsetzungen unserer Arbeit sind:
• Re-Integration in die Regelschule
• Überleitung in die Berufsbildende Schule
• Erlernen von angemessenem Sozialverhalten
• Aufarbeitung schulischer Lerndefi zite
• Entwicklung/Förderung von Eigenmotivation
• Entwicklung/Förderung von Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
So funktioniert´s
Die Schüler:innen werden im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten von 8 bis 13 Uhr im “Wegweiser” gefördert. Während der Reintegrationsphase besuchen
sie den Wegweiser auch am Nachmittag zur intensiven Nach- und Hausaufgabenbetreuung.
Der Tagesablauf in der Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler:innen nach Sicherheit, Zuwendung und Versorgung. Inhaltlich wird an den Leistungsständen der
Schüler:innen angeknüpft.
Wie kommt man zum “Wegweiser”?
Grundsätzlich fi ndet eine Förderung im “Wegweiser” im Auftrag und nach Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes statt.
Im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII werden individuell Zielsetzungen, Arbeitsschwerpunkte und Dauer der Hilfe festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Aufgrund der individuellen Ausgestaltung der Hilfe ist eine Aufnahme in den “Wegweiser” jederzeit möglich. Voraussetzung hierfür ist die Klärung des Hilfebedarfs sowie der Antrag der Eltern auf Hilfe zur Erziehung und dessen Bewilligung durch das Jugendamt.
Schulintegrationsmaßmahme "Wegweiser"
Telefon: 05821 983021
wegweiser-venito@dachstiftung-diakonie.de
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