Kontrast einstellen
Schriftgröße auswählen
Zum Bereich in Leichter Sprache Leichte Sprache

Heilpädagogische Ambulanz

Pelikanstraße 30 30177 Hannover

  • Vermittlung persönlichkeitsbildender Elemente + soziale Kompetenz
  • Individuelle und intensive pädagogische Betreuung
  • SBG VIII §27, 30, 31, 35, 35a, 41 | SGB XII §§ 53, 67 | SGB VIII § 36

Venito | Heilpädagogische Ambulanz

„Den Menschen in seiner Einzigartigkeit verstehen lernen“ – dieses Leitbild prägt unsere Arbeit. Die heilpädagogische Ambulanz des Stephansstiftes bietet gezielte ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit heilpädagogischem Förderbedarf. Wir beziehen das familiäre und soziale Umfeld aktiv in den Unterstützungsprozess ein, denn ein gelingender Hilfeverlauf erfordert das Zusammenwirken von Eltern, Lehrkräften, Erzieher:innen, Therapeut:innen und Ärzt:innen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Gestaltung tragender Beziehungen zu den uns anvertrauten jungen Menschen. Unser Ziel ist es, jede Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit zu erkennen und zu verstehen. Durch eine ressourcenorientierte und wertschätzende Haltung unserer Mitarbeiter:innen schaffen wir die Grundlage für gelingende heilpädagogische Förderung.

Wir orientieren uns stets an den individuellen Bedürfnissen, Stärken und Entwicklungsständen der Kinder und Jugendlichen, um deren Selbstheilungskräfte zu unterstützen und zu stärken.

Unsere Angebote richten sich an

  • Kinder und Jugendliche, die unter einer seelischen Behinderung leiden oder davon bedroht sind (§35a SGB VIII) bzw. Beeinträchtigungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aufweisen.
  • Familien, Lehrkräfte, Erzieher*innen sowie alle weiteren an der Erziehung Beteiligten.
  • Auf Anfrage bieten wir auch Fachberatung für pädagogische Fachkräfte anderer Einrichtungen (wie Familienzentren, Kitas, Schulen) an.

Rechtliche Grundlage

  • Die Kostenübernahme kann im Rahmen eines Antrags auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt erfolgen (§§ 27, 30, 31, 35, 35a, 41 SGB VIII). In begründeten Einzelfällen ist auch eine Einzelvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger nach §§ 53, 67 SGB XII möglich.
  • Im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII werden gemeinsam mit allen Beteiligten der Förderbedarf und die Ziele der Maßnahme festgelegt.
  • Unsere Angebote stehen in der Stadt und Region Hannover sowie in angrenzenden Landkreisen zur Verfügung.

Für Sie da

Kristina Meise

Regionallleitung | Ambulante Jugendhilfe | Schulischer Ganztag

Telefon: 0511 5353-275

kristina.meise@dachstiftung-diakonie.de

Datenschutz-Einstellungen

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.

Sie können hier der anonymisierten Erfassung Ihres Nutzerverhaltens durch MATOMO widersprechen. Zu diesem Zweck speichern wir einen Cookie auf Ihrem Computer, um diese Entscheidung auch bei späteren Besuche zu respektieren.

Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Matomo-Einstellungen

Achtung: Beim Widerspruch des Trackings wird ein Matomo Deaktivierungs-Cookie gesetzt, der sich Ihren Widerspruch merkt.