Diese Betreuungsform richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab 8 Jahren, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Zu dem Personenkreis gehören u.a. junge Menschen mit:
Die jungen Menschen werden umfassend unterstützt bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen und bei der psychischen Stabilisierung. Für ältere Jugendliche ist die Betreuung geeignet, eine Verselbstständigung in der eigenen Wohnung zu begleiten.
Die Anzahl der Betreuungsstunden pro Woche richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.
Pädagogische Arbeit | Fachliche Ausrichtung
Die pädagogische Arbeit findet in der Lebenswelt der jungen Menschen statt. Wir fördern je nach individuellem Bedarf und stellen uns flexibel auf die jeweiligen Lebensumstände und Möglichkeiten ein.
Wir betrachten die jungen Menschen als psychisch Gesundende und möchten gemeinsam mit ihnen ihr Selbsthilfepotential und ihre Fähigkeiten sichtbar machen und sie fördern. Handlungsleitend ist für uns das Inklusionskonzept.
Grundlage für eine funktionierende Betreuung und Unterstützung ist unser verlässliches, tragfähiges Beziehungsangebot.
Die Einzelbetreuung ermöglicht sowohl ein hohes Maß an Zuwendung und Aufmerksamkeit als auch ein individuell passgenaues Verhältnis von Distanz und Nähe. Gleichzeitig bieten wir Wertschätzung, Klarheit und Authentizität.
Unsere Arbeitsweise orientiert sich an einem ganzheitlichen Ansatz und an systemischen Theorie- und Handlungskonzepten.
Zu unserer Betreuung gehören unter anderem:
Die Fachkräfte sind überwiegend Sozialpädagogen, teilweise mit Zusatzqualifikationen, zum Beispiel in systemischer Familientherapie oder mit psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Weiterbildungen.
Mit Supervision, Fortbildungen, Fachberatung und der Beteiligung der jungen Menschen an der Hilfeplanung und im Hilfeprozess stellen wir laufend die Qualität unseres Angebots sicher.
Ziel der Betreuung
Unser Ziel in der Betreuung ist die selbstständige und befriedigende Lebensführung der jungen Menschen.
Die persönlichen Ziele der Adressat:innen werden im Rahmen der Hilfeplanung zusammen mit den einzelnen Jugendlichen erarbeitet. Die erforderlichen Handlungsschritte zur Erreichung der Ziele werden anschließend gemeinsam umgesetzt.
Konkret kann das zum Beispiel folgende Bereiche betreffen:
Bei jungen Menschen, die schon selbstständig leben, können weitere Ziele sein:
Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 35a SGB VIII.

Sven Popielas
Pädagogische Leitung
Telefon: 01639124545
sven.popielas@dachstiftung-diakonie.de
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